Die neue GewAbfV ist zum 01. August 2017 in Kraft getreten. Mit der Novelle bezweckt der Gesetzgeber unter anderem die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und somit das Recycling zu stärken. Dies führt für Abfallerzeuger zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie in der Umsetzung.

Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Zum 01. August 2017 ist die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die 5-stufige Abfallhierarchie

Die Basis der deutschen Abfallwirtschaft ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit der fünfstufigen Abfallhierarchie. Demnach müssen Sie als Abfallerzeuger Abfälle vorrangig vermeiden, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen, insbesondere der energetischen Verwertung und letztlich der Beseitigung zuführen. Dies gilt grundsätzlich für alle Arten von Abfällen, wurde aber bislang nicht in sämtlichen spezifischen Verordnungen zur Konkretisierung der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt. Dies soll nun mit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geschehen.

Die Novelle regelt die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Diese müssen zukünftig sehr viel umfassender als bisher nach Stoffströmen getrennt gesammelt und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zugeführt werden. Nur im Ausnahmefall dürfen nicht getrennt gehaltene Abfallgemische einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zugeführt werden.

Das fordert die neue Gewerbeabfallverordnung

Im Gegensatz zu den Produktionsabfällen genießen in vielen Unternehmen die sogenannten gewerblichen Siedlungsabfälle oft weniger Aufmerksamkeit bei der Entsorgung. Zwar bestimmt bereits die alte GewAbfV, dass diese Abfälle, die eine ähnliche Zusammensetzung wie Hausmüll haben, getrennt gesammelt und einer „hochwertigen Verwertung“ zugeführt werden müssen. In der Praxis wurde dies aber oft nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb hat die Bundesregierung am 22. Februar die neue Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) beschlossen. Die Novelle ersetzt die inzwischen 15 Jahre alte GewAbfV.

Mit der novellierten Verordnung gilt:

Zukünftig müssen Sie Ihre Abfälle besser trennen!

Auch Bau- und Abbruchabfälle werden nun strenger geregelt!

Deshalb ist die GewAbfV jetzt auch für Sie relevant

Haben Sie sich bislang auch nicht besonders konsequent um die Siedlungsabfälle in Ihrem Betrieb gekümmert? Die meisten Betriebe legen den Schwerpunkt ihrer Abfallwirtschaft auf die Wiederverwertung oder Entsorgung der Produktionsabfälle, auf gefährliche Abfälle oder abfallrechtlich besonders relevante Prozesse. Die gewerblichen Siedlungsabfälle wurden bislang meist genauso gehandhabt wie die Abfallentsorgung in privaten Haushalten.

Damit ist jetzt Schluss! Der Gesetzgeber greift jetzt aktiv ein!

Wir helfen Ihnen bei der gesetzeskonformen Umsetzung. Schreiben sie uns eine Mail und unsere Abfallberater setzen sich mit Ihnen in Verbindung.